ratgeber
Pflegeberatung & Beratungsbesuche Fragen klären, Möglichkeiten verstehen und häusliche Pflege gemeinsam betrachten
Was bedeutet Pflegeberatung bei Seniorenglück?
Ich habe mich im Bereich Pflegeberatung weitergebildet und unterstütze Pflegebedürftige und Angehörige gerne dabei, sich im Pflegealltag besser zurechtzufinden. Dazu gehören verständliche Informationen zu Pflegeleistungen, Unterstützung bei Anträgen und Formularen, das Sortieren von Unterlagen und die Frage, welche Hilfe im Alltag sinnvoll sein könnte. Wenn eine spezialisierte Beratung erforderlich ist, verweise ich transparent an die zuständige Pflegekasse, eine Beratungsstelle oder einen passenden Netzwerkpartner.
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch ist für viele Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, ein regelmäßiger Termin. Er dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Pflegebedürftige sowie pflegende Personen praktisch zu unterstützen. Es geht darum, gemeinsam auf die aktuelle Situation zu schauen, Fragen zu klären und bei Bedarf auf weitere Hilfen aufmerksam zu machen.
Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?
Seit 2026 müssen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, die Beratung grundsätzlich einmal pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich nutzen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen solchen Beratungsbesuch freiwillig halbjährlich abrufen.
Was passiert bei einem Beratungsbesuch?
Wir schauen gemeinsam, wie die Versorgung zu Hause aktuell funktioniert. Gibt es Fragen zur Pflege? Sind Angehörige stark belastet? Werden Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder weitere Unterstützung benötigt? Gibt es Veränderungen seit dem letzten Gespräch? Der Termin soll dabei helfen, Probleme früh zu erkennen und praktische Lösungen zu finden.
Ist der Beratungsbesuch eine Kontrolle?
Der Termin hat zwar eine gesetzliche Funktion zur Sicherung der häuslichen Pflege, sollte sich aber nicht wie eine Prüfung anfühlen. Mir ist wichtig, das Gespräch respektvoll und auf Augenhöhe zu führen. Sie dürfen offen erzählen, wenn etwas schwierig ist. Genau dafür ist die Beratung da: um Unterstützung zu finden, nicht um Menschen für Belastungen zu verurteilen.
Kann Nina Redeker diese Beratungsgespräche durchführen?
Ja. Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI können bei Seniorenglück durch Nina Redeker durchgeführt werden. Termine können persönlich abgestimmt werden.
Kann ich mich auch unabhängig vom Beratungsbesuch mit Fragen melden?
Ja. Nicht jede Frage muss bis zum nächsten Pflichttermin warten. Wenn ein Antrag unklar ist, sich die Pflegesituation verändert oder Sie nicht wissen, welche Unterstützung infrage kommt, dürfen Sie sich gerne melden. Manchmal lässt sich schon in einem ruhigen Gespräch sortieren, was der nächste sinnvolle Schritt sein kann.
Zurück zur Übersicht