Was gibt es Neues?
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)deutlich vereinfacht. Ziel ist mehr Flexibilität und Entlastung für pflegende Angehörige.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Einheitliches Jahresbudget:Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt.👉 3.539 € pro Jahr stehen flexibel zur Verfügung.
Längere Dauer:Nutzung nun bis zu 8 Wochen (56 Tage) jährlich(statt bisher 6 Wochen).
Keine Vorpflegezeit mehr:Der Anspruch besteht sofort, ohne 6 Monate häusliche Pflege.
Pflegegeld wird weitergezahlt:50 % des Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen.
Bessere Vergütung für Angehörige: Pflege durch nahe Angehörige ist bis zum2-fachen des Pflegegeldes erstattungsfähig.
Weniger Bürokratie:Ein gemeinsames Budget sorgt für einfachere Anträge und mehr Freiheit bei der Nutzung.
Für wen gilt die neue Regelung?
Anspruch ab Pflegegrad 2
Für alle, die zeitweise Ersatzpflege benötigen – z. B. bei Krankheit, Urlaub oder Überlastung der Pflegeperson
Seniorenglück unterstützt Sie
Seniorenglück hilft Ihnen bei:der Antragstellung bei der Pflegekasseder Organisation der Verhinderungspflegeder optimalen Nutzung des Budgetspersönlicher Beratung rund um Pflege und Entlastung
So bleibt die Versorgung zuverlässig – auch wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt.


Wir bieten faire und flexible Preisstrukturen, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren – damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Unsere Leistungen werden individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt dabei zu einem festen Stundenlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kosten über Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag oder die Umwidmung von 40 Prozent des Pflegegeldes abzurechnen.
In kostenlosen Erstgesprächen können wir Ihre individuellen Wünsche besprechen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen („Verhinderungspflege“) von den Kassen übernommen werden.
Wenn Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden.
Unsere einfühlsamen Betreuungskräfte bieten individuelle Unterstützung und Pflege – direkt im vertrauten Zuhause Ihrer Liebsten.
Unsere Option für Alltagsbegleitung bietet ein großes Angebot an Aktivitäten, Beschäftigungen und Erlebnissen - alles in einer betreuten, gehaltenen Atmosphäre.
Unsere fachkundige Betreuung bietet vollständige Alltagsbegleitung rund um die Uhr und Rehabilitation in einer komfortablen Umgebung.
Unser Entlastungspflege-Programm ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine wohlverdiente Pause einzulegen, während ihre Liebsten liebevoll und aufmerksam betreut werden.“
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, was auch zu unterschiedlichen Kosten führt. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam den Unterstützungsbedarf und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125,00 €, der für anerkannte Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Die Kosten für unsere Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person Entlastung benötigt.
Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson zuvor mindestens sechs Monate gepflegt hat. Zusätzlich kann bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (806 €) angerechnet werden, wodurch sich der Gesamtanspruch auf maximal 2.418 € erhöhen kann. Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden, muss jedoch jährlich neu beantragt werden und verfällt zum Jahresende.

Wenn Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden. Die Kosten für die Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden in der Erstberatung mit den Kunden oder deren Angehörigen erörtert
