Was gibt es Neues?
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)deutlich vereinfacht. Ziel ist mehr Flexibilität und Entlastung für pflegende Angehörige.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Einheitliches Jahresbudget:Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt.👉 3.539 € pro Jahr stehen flexibel zur Verfügung.
Längere Dauer:Nutzung nun bis zu 8 Wochen (56 Tage) jährlich(statt bisher 6 Wochen).
Keine Vorpflegezeit mehr:Der Anspruch besteht sofort, ohne 6 Monate häusliche Pflege.
Pflegegeld wird weitergezahlt:50 % des Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen.
Bessere Vergütung für Angehörige: Pflege durch nahe Angehörige ist bis zum2-fachen des Pflegegeldes erstattungsfähig.
Weniger Bürokratie:Ein gemeinsames Budget sorgt für einfachere Anträge und mehr Freiheit bei der Nutzung.
Für wen gilt die neue Regelung?
Anspruch ab Pflegegrad 2
Für alle, die zeitweise Ersatzpflege benötigen – z. B. bei Krankheit, Urlaub oder Überlastung der Pflegeperson
Seniorenglück unterstützt Sie
Seniorenglück hilft Ihnen in Petershagen, Minden und Umgebung bei der Antragstellung bei der Pflegekasseder Organisation der Verhinderungspflegeder optimalen Nutzung des Budgetspersönlicher Beratung rund um Pflege und Entlastung
So bleibt die Versorgung zuverlässig – auch wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt.


Wir bieten faire und flexible Preisstrukturen, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren – damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Unsere Leistungen werden individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt dabei zu einem festen Stundenlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kosten über Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag oder die Umwidmung von 40 Prozent des Pflegegeldes abzurechnen.
In kostenlosen Erstgesprächen können wir Ihre individuellen Wünsche besprechen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen („Verhinderungspflege“) von den Kassen übernommen werden.
Wenn Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden.
Unsere einfühlsamen Betreuungskräfte bieten individuelle Unterstützung und Pflege – direkt im vertrauten Zuhause Ihrer Liebsten.
Unsere Option für Alltagsbegleitung bietet ein großes Angebot an Aktivitäten, Beschäftigungen und Erlebnissen - alles in einer betreuten, gehaltenen Atmosphäre.
Unsere fachkundige Betreuung bietet vollständige Alltagsbegleitung rund um die Uhr und Rehabilitation in einer komfortablen Umgebung.
Unser Entlastungspflege-Programm ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine wohlverdiente Pause einzulegen, während ihre Liebsten liebevoll und aufmerksam betreut werden.“
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, was auch zu unterschiedlichen Kosten führt. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam den Unterstützungsbedarf und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125,00 €, der für anerkannte Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Die Kosten für unsere Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person Entlastung benötigt.
Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson zuvor mindestens sechs Monate gepflegt hat. Zusätzlich kann bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (806 €) angerechnet werden, wodurch sich der Gesamtanspruch auf maximal 2.418 € erhöhen kann. Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden, muss jedoch jährlich neu beantragt werden und verfällt zum Jahresende.

Wenn Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden. Die Kosten für die Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden in der Erstberatung mit den Kunden oder deren Angehörigen erörtert

Damit Sie sich in Ihrem Zuhause sicher, wohl und gut unterstützt fühlen, arbeiten wir bei Seniorenglück mit ausgewählten, zuverlässigen Fachkräften zusammen.
Einer unserer festen Kooperationspartner ist Valera's Handwerkerservice – spezialisiert auf klassische Handwerker- und Renovierungsarbeiten sowie seniorengerechte Wohnraumanpassungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Badumbauten für mehr Sicherheit, Komfort und Selbstständigkeit im Alltag.
Für Seniorinnen und Senioren besonders vorteilhaft: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden – bei der Antragstellung und dem Ausfüllen der notwendigen Formulare unterstützen Valera's Handwerkerservice und Seniorenglück Sie gemeinsam.
Uns ist wichtig, dass alle Arbeiten nicht nur fachgerecht, sondern auch verständlich, geduldig und sauber ausgeführt werden – Werte, die Valera's Handwerkerservice vollständig mit uns teilt. Durch diese Kooperation können wir Ihnen einen Handwerkspartner empfehlen, dem wir voll vertrauen und der unsere Philosophie von Sicherheit, Lebensqualität und Menschlichkeit lebt.
Weitere Informationen finden Sie auf Valeri's Website www.valeras-handwerkerservice.de
Jessica Ratz ist als unabhängige Pflegeberaterin tätig und begleitet Pflegebedürftige sowie deren Angehörige individuell, kompetent und praxisnah – in enger Zusammenarbeit mit Seniorenglück, um eine abgestimmte, ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
Ihr Leistungsspektrum umfasst die Beratung nach §37.3 SGB XI, Pflegekurse und individuelle Pflegetrainings nach §45 SGB XI sowie ein umfassendes Case Management im Rahmen der Pflegeüberleitung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung im häuslichen Umfeld: Im Rahmen der Hilfsmittelberatung nach §40 SGB XI ist sie berechtigt, notwendige Pflegehilfsmittel zu empfehlen und deren Versorgung einzuleiten – die Kosten können je nach Anspruch von der Pflegekasse übernommen werden.
Ergänzt wird ihr Profil durch ihre Qualifikation als Wundexpertin ICW sowie als Fachkraft für Palliative Care und Schmerzmanagement, wodurch sie auch in komplexen Versorgungssituationen fachlich fundiert begleitet. Gemeinsam mit Seniorenglück verfolgt sie das Ziel, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern, die Pflege zu erleichtern und Angehörige spürbar zu entlasten.
Weitere Informationen finden Sie auf Jessica's Website www.pflegeberatung-ratz.de
Mit Pflege mit Herz haben wir einen zuverlässigen und menschlich orientierten Partner an unserer Seite.
Der ambulante Pflegedienst steht für individuelle Betreuung, fachliche Kompetenz und einen respektvollen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen.
Besonders wichtig ist dem Team die persönliche und vertrauensvolle Begleitung im eigenen Zuhause. Jeder Mensch wird mit seinen individuellen Bedürfnissen wahrgenommen und erhält die Unterstützung, die zu seiner persönlichen Lebenssituation passt. Dabei stehen Wertschätzung, Menschlichkeit und eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen im Mittelpunkt.
Durch die Kooperation zwischen Seniorenglück und Pflege mit Herz können wir unsere Kunden noch umfassender begleiten und bei Bedarf eine ganzheitliche Versorgung aus Alltagsbegleitung, Betreuung und pflegerischer Unterstützung ermöglichen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, gemeinsam für mehr Lebensqualität, Sicherheit und Wohlbefinden im Alltag zu sorgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Pflege mit Herz unter www.pflegemitherz-minden.de
Als Alltagsbegleiter sehe ich mich nicht als Konkurrenz zu Pflegediensten, sondern als wertvolle Ergänzung.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung im Alltag – durch Betreuung, Gespräche und Hilfe im Haushalt. Damit entlaste ich sowohl Angehörige als auch Pflegekräfte und trage zu einer ganzheitlichen Versorgung bei.
Ich bin stets daran interessiert, mein Netzwerk mit Pflegediensten auszubauen. Viele meiner Klienten benötigen zusätzlich pflegerische Leistungen, sodass ich gerne an kooperierende Dienste vermittle. Gleichzeitig biete ich Pflegediensten die Möglichkeit, Hauswirtschafts- und Betreuungskunden an mich abzugeben – insbesondere dann, wenn Wartezeiten bestehen oder diese Leistungen im eigenen Betrieb weniger wirtschaftlich abbildbar sind.
So entsteht eine Zusammenarbeit, von der alle Seiten profitieren: Pflegedienste werden entlastet, Ressourcen werden optimal genutzt und die Versorgung der Menschen bleibt gesichert.
Pflegedienste, die Interesse an einer Kooperation haben, können sich jederzeit gerne bei mir melden.
- Nina Redeker, Inhaberin
Alle Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, was auch zu unterschiedlichen Kosten führt. In einem Beratungsgespräch ermitteln wir gemeinsam den Unterstützungsbedarf und erstellen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125,00 €, der für anerkannte Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

Die Kosten für unsere Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI). Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person Entlastung benötigt.
Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 € pro Jahr, wenn die Pflegeperson zuvor mindestens sechs Monate gepflegt hat. Zusätzlich kann bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (806 €) angerechnet werden, wodurch sich der Gesamtanspruch auf maximal 2.418 € erhöhen kann. Verhinderungspflege kann stundenweise genutzt werden, muss jedoch jährlich neu beantragt werden und verfällt zum Jahresende.

Wenn Leistungen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, dann müssen die entstandenen Kosten vom Kunden selbst übernommen werden. Die Kosten für die Betreuung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und werden in der Erstberatung mit den Kunden oder deren Angehörigen erörtert
