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Leistungen & Finanzierung Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und weitere Möglichkeiten verständlich erklärt
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben 2026 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Seniorenglück ist ein solches anerkanntes Angebot.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht vollständig nutze?
Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht automatisch am Monatsende verloren. Sie können in die folgenden Monate übertragen werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Es kann sich deshalb lohnen, bei der Pflegekasse nach dem aktuell vorhandenen Guthaben zu fragen.
Was bedeutet der Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des nicht ausgeschöpften monatlichen Betrags für ambulante Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das ist der sogenannte Umwandlungsanspruch. Die Nutzung wird im Rahmen der Kombinationsleistung so berücksichtigt, dass sie die Höhe eines möglichen anteiligen Pflegegeldes beeinflussen kann. Deshalb sollte vorher geprüft werden, welche Kombination zur eigenen Versorgung passt.
Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 stehen im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrag kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.Hilfreich ist es, einige Tage vorher bewusst zu notieren, wobei tatsächlich Unterstützung gebraucht wird. Denken Sie nicht nur an einen guten Tag, sondern auch an schwierige Situationen. Welche Tätigkeiten dauern besonders lange? Wo braucht es Erinnerung, Anleitung, Beaufsichtigung oder vollständige Hilfe? Wenn Angehörige regelmäßig unterstützen, ist es sinnvoll, wenn sie beim Termin dabei sind. Wichtige Arztberichte, Medikamentenpläne oder vorhandene Unterlagen können ebenfalls bereitgelegt werden.
Gibt es die Verhinderungspflege noch?
Ja. Die Verhinderungspflege wurde nicht abgeschafft. Neu ist seit Juli 2025 vor allem, dass sie zusammen mit der Kurzzeitpflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag finanziert wird. Verhinderungspflege kann zum Beispiel wichtig sein, wenn die private Pflegeperson krank ist, Urlaub braucht, Termine hat oder einfach eine notwendige Auszeit benötigt.
Werden Leistungen von Seniorenglück von der Pflegekasse übernommen?
In vielen Fällen können Leistungen über die Pflegeversicherung finanziert oder erstattet werden. Welche Möglichkeit passt, hängt vom Pflegegrad, den bereits genutzten Leistungen und der persönlichen Situation ab. Die aktuellen Möglichkeiten finden Sie ausführlich unter „Kosten & Finanzierung ". Gerne helfen wir dabei, die verschiedenen Wege verständlich zu unterscheiden.
Kann ich Seniorenglück auch privat nutzen?
Ja. Unsere Leistungen können auch privat als Selbstzahlerleistung genutzt werden. Dafür ist nicht zwingend ein Pflegegrad erforderlich. Das kann zum Beispiel interessant sein, wenn jemand Gesellschaft, Unterstützung im Haushalt oder eine Begleitung zu Terminen wünscht, ohne Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
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